INFORMATIONEN ZUM NOTDIENST
KREIS UNNA/HAMM
Im Notdienst ist immer eine telefonische Anmeldung in der diensthabenden Praxis erforderlich.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, im tierärztlichen Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr von 59.50 Euro (brutto) und für die tierärztlichen Leistungen mindestens den 2-fachen Satz der GOT abzurechnen.
Der Notdienst dient ausschließlich der Erst- und Notfallversorgung Ihres Tieres. Eine telefonische Beratung oder Behandlung chronischer, bereits länger bestehender Erkrankungen, ist nicht möglich.
Bei den am Notdienst teilnehmenden Praxen handelt es sich um „Haustierarztpraxen“. Ziel ist es, akute Erkrankungen, Verletzungen und Schmerzen zu behandeln, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können, wie z.B:
akute Magen-Darm-Erkrankungen
akute Atemwegserkrankungen
Atembeschwerden
akute Lahmheiten/Rückenschmerzen
unklare Schmerzzustände
Insektenstiche
akute Verletzungen
ACHTUNG:
Aufgrund der Praxisausstattung der „Haustierarztpraxen“ können wir nicht dieselbe intensivmedizinische und chirurgische Versorgung leisten wie eine Tierklinik oder ein großes Tiergesundheitszentrum. Daher behalten wir uns vor, Sie in schwerwiegenden Fällen (z.B. Kaiserschnitt, Magendrehung, Autounfälle) an eine Klinik oder ein TGZ zu verweisen, um die optimale medizinische Versorgung Ihres Tieres zu gewährleisten. Ebenso wenden Sie sich in absolut lebensbedrohlichen Notfällen direkt an eine der umliegenden Kliniken.
Hausbesuche und die Behandlung von Großtieren bzw. von lebensmittelliefernden Tieren sind im haustierärztlichen Notdienst ebenfalls nicht möglich.